Ausbildung zum Kranführer
Wer einen Kran führen will muss...
- mindestens 18 Jahre alt sein
- die entsprechende Ausbildung absolviert und bestanden haben
- vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Kranfahrer als Inhouseschulung in ihrem Unternehmen an. Die Ausbildung erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften und Grundsätzen (DGUV Vorschrift 52).
Inhalt der Schulung: Theoretischer Teil
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Arbeitssicherheit
Inhalt der Schulung: Praktischer Teil
- Einweisungen am Kran
- Übungen am Kran
- Wartungsarbeiten
- Spezielle Anforderungen -Turmdrehkrane, Fahrzeugkran
- Mind. 5 max. 10 Personen pro Schulung